Allgemeine Verkaufsbedingungen
Klausel 1 – Bestellannahme
Jede Bestellung schließt die uneingeschränkte Annahme unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen ein; dies gilt ungeachtet möglicher gegensätzlicher Darstellungen in den allgemeinen Kaufbedingungen unserer Kunden.
Klausel 2 – Lieferfristen
Die angegebenen Liefer- oder Bearbeitungsfristen dienen lediglich als Anhaltspunkte, wobei der Käufer im Fall von möglichen Verspätungen nicht berechtigt ist, die Bestellung zu stornieren, die Ware oder die Erbringung von Dienstleistungen abzulehnen oder eine Entschädigung bzw. Schadensersatz zu verlangen.
Klausel 3 – Versand
Alle Waren gelten als in unseren Verkaufsstellen verkauft. Sie werden ungeachtet des Transportmittels oder der Preisbestimmungen für den freien bzw. den Versand ab Hafen geliefert.
Klausel 4 – Kaufpreis
Die Inrechnungstellung der Waren erfolgt anhand der Preise, die am Liefertag bzw. Erbringungstag von Dienstleistungen und am Erfüllungstag gültig sind.
Klausel 5 – Zahlungsarten
Vorbehaltlich von entgegenstehenden Bestimmungen sind Rechnungen mit Erhalt der Waren zu begleichen.
Reflectiv bleibt bis zur Zahlung des Rechnungsbetrags alleiniger Eigentümer aller Waren; bis zu diesem Datum gelten die gelieferten Waren als hinterlegt, wobei der Käufer die Gefahr für Schäden übernimmt, die ungeachtet möglicher Gründe entstehen oder eintreten können. Dennoch ist der Käufer befugt, diese Waren zu nutzen oder zu verkaufen.
Reflectiv behält sich das Recht vor, diese Befugnis bereits beim ersten Zahlungsverzug per Einschreiben zu widerrufen. Wenn nicht anders vereinbart, kann bereits ein einmaliges Zahlungssäumnis zum Fälligkeitstermin oder die Nichterfüllung einer der Pflichten seitens des Käufers Folgendes bedingen:
1. nach Ermessen von Reflectiv die Fälligkeit der übrigen, zahlbaren Summe ungeachtet der zuvor vereinbarten Zahlungsweise und -fristen oder die Herausgabe der Waren zu Lasten des Käufers.
2. die Zahlung von Verzugszinsen zu einem um 6 Punkte erhöhten Bankzinssatz.
3. als Vertragsstrafe die Zahlung von Ersatzleistungen für die Betreibungskosten in Höhe von 8 % anwendbar auf die fällige Summe, jedoch unter dem Vorbehalt aller anderen Forderungen oder der Entscheidung von Reflectiv, weitere Lieferungen oder eine weitere Erbringung auszusetzen.
Es ist dem Käufer untersagt, eine Reklamation gegenüber dem Verkäufer anzustrengen, um die vollständige oder teilweise Leistung von fälligen Zahlungen zu verschieben oder eine Verrechnung zu erreichen.
Rechnungen, die an den Staat, Gemeinden sowie deren öffentliche Dienststellen gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Regelungen für öffentliche Aufträge (Code des Marchés Publics) vorgesehenen Bestimmungen zu begleichen; dies gilt einschließlich der Vorschriften in Bezug auf Verzugszinsen, die im Fall eines Versäumnisses zur Zahlung innerhalb der jeweiligen Frist sofort fällig sind.
Klausel 6 – Gewährleistung
Wir verpflichten uns, alle Waren gemäß den technischen Spezifikationen von
Reflectiv zu liefern und von Réflectiv als mangelhaft befundene Waren zu ersetzen. Unser Unternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung für Personen- oder Sachschäden jedweder Art, die sich direkt oder indirekt aus einer unsachgemäßen Umrüstung oder falschen Nutzung der Produkte ergeben.
Daher wird den Nutzern empfohlen, vor dem Betrieb des Produkts mittels vorher durchgeführter Tests sicherzustellen, dass dieses in jeder Hinsicht dem vorgesehenen Einsatzzweck gerecht wird; solche Tests dienen zur Wahrung der Verantwortung und Absicherung gegen die Gefahren, die die einzelnen Nutzer tragen. Wir akzeptieren keinerlei Warenrücksendungen ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung unsererseits. Die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen schließen die gesetzliche Gewährleistungspflicht gemäß § 1641 ff. des Code Civil (französisches Bürgerliches Gesetzbuch) bei Anwendung im Fall von nicht gewerblichen Käufern ein.
Klausel 7 – Wohnsitz und Gerichtsstand
Es gilt der Geschäftssitz von Réflectiv. Im Fall von Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Erfüllung eines Kaufvertrags hat das Handelsgericht Créteil alleinige Zuständigkeit.
Etwaige Darstellungen oder die Anerkennung der Bestimmungen unsererseits sind weder als Novation oder Ausnahme zu dieser Gerichtsstandsvereinbarung zu erachten.
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